Marktwert als Grundlage.
Unsere Marktwertanalyse legen wir Ihnen offen. Sie können die Bewertung unabhängig gegenprüfen lassen.

Nicht jeder Eigentümer braucht den Kaufpreis auf einmal. Sie verkaufen Ihre Immobilie an TETIK und erhalten vereinbarte monatliche Raten. Für mehr Entlastung, mit einer Gestaltung, die zu Ihrem Leben passt.
Sie geben das Eigentum an Ihrer Immobilie ab. Den Kaufpreis zahlen wir nicht in einer Summe, sondern in festen monatlichen Raten über eine gemeinsam festgelegte Laufzeit. Eine Anzahlung kann Teil der Vereinbarung sein.
Ein Immobilienverkauf mit Ratenzahlung, keine Baufinanzierung für Käufer. Häufig wird dafür auch der Begriff Verkäuferdarlehen verwendet.
Unsere Marktwertanalyse legen wir Ihnen offen. Sie können die Bewertung unabhängig gegenprüfen lassen.
Rate, Laufzeit, Übergabe und ein mögliches Wohnrecht werden auf Ihre Situation abgestimmt und vertraglich geregelt.
Beim eigenen Ankauf durch TETIK fällt keine Maklerprovision an. Wer Ihr Vertragspartner ist, wird vor der Beurkundung eindeutig benannt.
Manchmal geht es beim Verkauf nicht um die nächste große Anschaffung. Sondern darum, Verantwortung abzugeben und den eigenen Alltag anders zu gestalten.
Wenn kein akuter Kapitalbedarf besteht, kann Entlastung wichtiger sein als eine Einmalzahlung. Instandhaltung, Verwaltung und Mieterbetreuung gehen im vereinbarten Umfang mit der Übergabe an uns über.
Eine Auszahlung auf einmal bringt neue Anlageentscheidungen mit sich. Vereinbarte Raten verteilen die Zahlung über die Zeit. Dafür bleiben Ihre Ansprüche länger an den Käufer gebunden.
Eine feste nominale Rate schafft eine übersichtliche Zahlungsvereinbarung. Die Kaufkraft kann sich durch Inflation verändern; auch das Ausfallrisiko muss in die Entscheidung einfließen.
Verkaufen muss nicht automatisch Ausziehen bedeuten. Wenn Sie bleiben möchten, prüfen wir eine vertragliche Wohnrechtsregelung. Umfang, Dauer und die laufenden Wohnkosten müssen dazu klar vereinbart werden.
Eine feste Laufzeit kann die Nachfolge übersichtlicher machen. Die noch offenen vertraglichen Zahlungsansprüche gehen im Erbfall auf die Erben über. Eine Übertragung wird anhand der Vertragsregelungen geprüft.
Ein Verkauf an TETIK braucht kein öffentliches Inserat und keinen allgemeinen Besichtigungsverkehr. Besichtigungen und Objektprüfung stimmen wir direkt mit Ihnen ab.
Sie erhalten die Unterlagen zur unabhängigen Prüfung und können vertraute Personen einbeziehen. Wir besprechen auch den klassischen Verkauf, wenn er besser zu Ihrem Bedarf passt.
Vom ersten Gespräch bis zur Übergabe legen wir die Grundlagen offen. Es gibt keine vorgegebene Laufzeit und keinen Druck, sich sofort zu entscheiden.
Wir klären Ihre Vorstellungen, den Kapitalbedarf und das künftige Wohnen. Gemeinsam prüfen wir, ob Ratenverkauf oder klassischer Verkauf besser passt.
Eine nachvollziehbare Marktwertanalyse bildet die Grundlage für die Kaufpreisverhandlung. Sie erhalten die Bewertung und können sie unabhängig prüfen lassen.
Kaufpreis, Rate, Laufzeit, eine mögliche Anzahlung und ein gewünschtes Wohnrecht werden zusammen betrachtet. Auch Übergabe, Kosten und Sicherheiten gehören dazu.
Besprechen Sie den Entwurf mit Ihrem Steuerberater und einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Wir stellen die Unterlagen bereit und beantworten Rückfragen, bevor Sie entscheiden.
Der Notar erläutert den Vertrag. Eigentumswechsel, Zahlungsvereinbarung und die dafür vorgesehenen Sicherheiten werden aufeinander abgestimmt und rechtlich umgesetzt.
Ab der vereinbarten Übergabe übernimmt TETIK die Bewirtschaftung gemäß Vertrag. Ihre Zahlungen beginnen zum festgelegten Zeitpunkt. Bei einem Wohnrecht werden die verbleibenden Wohn- und Verbrauchskosten ausdrücklich geklärt.
Was passiert, wenn nicht gezahlt wird? Diese Frage gehört an den Anfang der Vertragsgestaltung. Wir besprechen Sicherheiten, Zahlungsfähigkeit und die Folgen eines Ausfalls offen mit Ihnen.
Zur Sicherung der offenen Kaufpreisforderung ist eine erstrangige Grundschuld in Abteilung III des Grundbuchs zu Ihren Gunsten vorgesehen. Bestehende Belastungen, die konkrete Rangstelle und die erforderlichen Eintragungen werden vorab notariell geklärt.
Vorgesehen ist die Unterwerfung des Käufers unter die sofortige Zwangsvollstreckung in der notariellen Urkunde. Bei ausbleibenden Raten kann damit grundsätzlich ohne ein vorheriges Leistungsurteil vollstreckt werden. Die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen bleiben zu beachten.
Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet. Der Notar ist unparteiisch und erläutert die rechtliche Tragweite. Für die Prüfung Ihrer persönlichen Interessen empfehlen wir zusätzlich eigene rechtliche und steuerliche Beratung.
Entscheiden Sie erst, wenn Kaufvertrag, Sicherheiten, Kostenverteilung und steuerliche Folgen für Ihren konkreten Fall geklärt sind.
Ratenverkauf, Teilverkauf und Leibrente werden oft nebeneinander genannt. Entscheidend ist, was Sie tatsächlich veräußern und wie Ihr Zahlungsanspruch vereinbart wird.
Sie verkaufen die gesamte Immobilie, nicht nur einen Anteil. Ein gewünschtes Wohnrecht wird gesondert vereinbart. Das Modell ist kein Verkauf eines Anteils gegen ein laufendes Nutzungsentgelt.
Unsere Ratenvereinbarung hat eine feste Laufzeit. Die offenen Zahlungsansprüche enden nicht mit dem Tod des Verkäufers, sondern gehen auf die Erben über. Leibrentenmodelle sind davon zu unterscheiden und können eigene Zusatzregelungen enthalten.
Sie nehmen für dieses Modell keinen Kredit auf Ihr Haus auf. Sie veräußern die Immobilie und haben anschließend einen vertraglichen Zahlungsanspruch gegen den Käufer.
TETIK ist in diesem Modell Käufer und hat damit ein eigenes wirtschaftliches Interesse. Deshalb legen wir die Bewertung offen und empfehlen ausdrücklich eine unabhängige Gegenprüfung des Kaufpreises und der Vertragsbedingungen.
„Was mich besonders überzeugt hat, war die Zusammenarbeit mit der Raiffeisenbank als offiziellem Partner – so eine professionelle Abwicklung mit einer Bank im Rücken habe ich noch nie erlebt. Auch die Finanzierungsgespräche mit den Interessenten hat Tetik begleitet. Das gab allen Beteiligten enorme Sicherheit.“
„Ich war überzeugt, mein Objekt sei überteuert und in dieser Marktlage kaum finanzierbar – Interessenten waren da, aber die Finanzierung scheiterte. Tetik hat mit den eigenen Bankberatern, bankoptimierten Exposés, einem Energieberater und passenden KfW-Förderungen ein maßgeschneidertes Finanzierungskonzept möglich gemacht. Am Ende stand die Finanzierung – und der erfolgreiche Verkauf.“
„Für unsere Wohnung fand sich in Deutschland einfach kein Käufer – ich hatte die Hoffnung schon aufgegeben. Dass Tetik auch in der Schweiz flächendeckend vermarktet, hat alles verändert: Über die Schweizer Portale kam nach kurzer Zeit ein Käufer, der die Wohnung zu einem sehr guten Preis übernommen hat. Diese Reichweite hat den Unterschied gemacht.“
Die Laufzeit wird individuell vereinbart. Maßgeblich sind Ihre Lebensplanung, der Kaufpreis, die gewünschte Ratenhöhe und die wirtschaftliche Tragfähigkeit. Es gibt keine pauschale Standardlaufzeit.
Unsere hauseigene Marktwertanalyse ist die Grundlage für die Kaufpreisverhandlung. Wir legen die Bewertung offen. Sie können sowohl den Immobilienwert als auch das angebotene Gesamtpaket unabhängig gegenprüfen lassen.
Ja, eine Anzahlung kann vereinbart werden. Höhe, Fälligkeit und das Verhältnis zu den anschließenden monatlichen Raten werden gemeinsam festgelegt und im Vertrag geregelt.
Bei dem hier beschriebenen Modell wird eine feste nominale Rate für die vereinbarte Laufzeit festgelegt. Ihre Kaufkraft kann sich durch Inflation verändern. Die genaue Zahlungsvereinbarung und etwaige Sonderregelungen müssen Sie vor der Unterschrift kennen.
Die offenen vertraglichen Zahlungsansprüche gehen auf Ihre Erben über. Die vereinbarte Laufzeit endet nicht automatisch mit Ihrem Tod. Nachfolge und eine mögliche Übertragung der Ansprüche sollten im Vertrag klar geregelt sein.
Wohnenbleiben kann individuell vereinbart werden. Art, Dauer und Umfang des Wohnrechts sowie Wohn-, Betriebs- und Verbrauchskosten müssen zum Vertrag und zu Ihrer Lebenssituation passen. Ein Verkauf bedeutet zugleich, Eigentümerrechte abzugeben.
TETIK übernimmt ab der vereinbarten Übergabe die Bewirtschaftung, darunter Instandhaltung, Grundsteuer, Versicherung, Verwaltung und gegebenenfalls Mieterbetreuung im vertraglich geregelten Umfang. Wenn Sie wohnen bleiben, werden insbesondere Ihre persönlichen Verbrauchs- und Wohnkosten gesondert vereinbart.
Vorgesehen sind eine erstrangige Grundschuld und eine notarielle Vollstreckungsunterwerfung. Daraus können unter den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen Ansprüche durchgesetzt werden. Eine Sicherheit ist jedoch keine Zahlungsgarantie: Ausfall, Verwertungserlös, Dauer und Kosten der Durchsetzung müssen vorab besprochen werden.
Beim eigenen Ankauf durch TETIK fällt keine Maklerprovision an, weil wir Käufer und nicht Vermittler sind. Sollte stattdessen ein Investorenpartner kaufen, werden Vertragspartner und etwaige Kosten vor der Beurkundung offengelegt. Notar-, Grundbuch- und weitere Vertragskosten sind gesondert zu vereinbaren.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation und der Vertragsgestaltung ab, unter anderem von Besitzdauer, bisheriger Nutzung und einer etwaigen Verzinsung. Ob und wie Zahlungen steuerlich zu behandeln sind, muss individuell geprüft werden. TETIK leistet keine Steuerberatung. Wir stellen Ihrem Steuerberater die Unterlagen bereit und stimmen die Struktur auf Wunsch gemeinsam ab, bevor Sie unterschreiben.
Mit einem persönlichen, unverbindlichen Gespräch. Wir besprechen Ihre Immobilie, Ihre Ziele und Ihren Kapitalbedarf. Wenn ein klassischer Verkauf besser passt, sagen wir Ihnen das offen. Eine Entscheidung oder ein Vertrag ist mit dem Erstgespräch nicht verbunden.
Lassen Sie uns Ihre Immobilie und Ihre Vorstellungen gemeinsam ansehen. Wir erklären das Modell, besprechen die Grenzen und prüfen auch andere Verkaufswege mit Ihnen.